Wir vertreten unsere Mandanten in allen
Angelegenheiten des Familienrechts. Zum Familienrecht gehören vor allem Problemstellungen im
Zusammenhang mit der Trennung und der Scheidung von Eheleuten. So z.B. die
Frage, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche eines Ehegatten bzw. der
Kinder während der Zeit der Trennung und nach der Scheidung bestehen.
Auch im
Rahmen einer Trennung von Eltern, unabhängig, ob verheiratet oder nicht, sind
regelmäßig Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht erforderlich. Das
Konfliktpotential ist in diesen Bereichen besonders hoch. Daher ist es notwendig, dass der mit der Interessenvertretung
beauftragte Rechtsanwalt auch psychologische Hilfestellung leistet und mit dem
erforderlichen Einfühlungsvermögen an die Sachbearbeitung herangeht.
Die Besonderheit beim Familienrecht liegt darin,
dass die bei Auflösung einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu
lösenden Probleme mehr oder weniger in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Eskaliert
der Konflikt z.B. beim Sorgerecht, hat dies regelmäßig Auswirkung auf andere
Bereiche des Familienrechts wie z.B. den Unterhalt oder den Zugewinn. Deshalb
ist es wichtig, familienrechtliche Mandate als Einheit zu verstehen und bei
der Auseinandersetzung mit der Gegenseite Provokationen zu vermeiden.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten
über die juristischen Möglichkeiten aufzuklären und anstehende Probleme im
wohlverstandenen Interesse unserer Mandanten einvernehmlich zu regeln.
Nutzen Sie zunächst die kostengünstige Online-Beratung.
In Scheidungs-Angelegenheiten
haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, uns
bundesweit online mit der Einreichung eines Scheidungsantrages vor dem zuständigen Familiengericht zu beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass in
Scheidungverbundsverfahren in der Regel jeder seine Kosten selbst zu
tragen hat. Eine Kostenerstattung findet nicht
statt..Rechtsschutzversicherungen gewähren bei familienrechtlichen
Mandaten lediglich Kostenübernahme für eine Erstberatung,
nicht für das Scheidungsverfahren selbst. Sollten Sie über
kein ausreichendes Einkommen verfügen, könnte Ihnen ein
Anspruch auf Prozesskostenhilfe zustehen. Das Antragsformular steht
Ihnen hier zum
download zur Vefügung. Darin müssen Sie Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen machen.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular
zur Übermittlung zunächst folgender Informationen zur
Vorbereitung einer Scheidungsantrages.
- Ihr vollständiger Name und Geburtsname, Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre
Teledaten (für evtl. erforderliche kurzfristige
Rückfragen),
- Vollständiger Name, Geburtsname, Geburtsdatum und Adresse des Partners
- Zeitpunkt der Eheschließung, Zeitpunkt der Trennung
- Ihr zuletzt bezogenes Monatsgehalt (netto),
- Namen und Geburtsdaten der gemeinsamen Kinder
Eine Vollmacht zur
Einreichung des Scheidungsantrages, die Sie hier zum
download erhalten, senden Sie bitte
unterzeichnet im Original an:
Kanzlei Martin Bock, Wolfsanger Str. 100, 34125
Kassel