Sie haben sich in ärztliche Behandlung
begeben. Ihre Gesundheit hat sich aber nicht gebessert, sondern es sind
im Gegenteil neue, erhebliche Komplikationen aufgetreten. Es besteht
der Verdacht auf einen Behandlungsfehler! Hier sind umgehend
sämtliche Behandlungsunterlagen zu beschaffen und auszuwerten, um
zu gesicherten Aussagen zu kommen. Auf dieser Grundlage können
dann die weiteren Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche
(Gutachterkommission?,) eingeleitet werden.
Nutzen Sie zunächst die kostengünstige Online-Beratung.
In Arzthaftungs-Angelegenheiten vertreten wir Sie bundsweit. Wir
pflegen Kontakte zu diversen Ärzten, die uns bei der ersten
medizinischen Einschätzung unterstützen.
Zur abschließenden Einschätzung der Frage, ob ein
ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist es jedoch
unerlässlich, dass wir Einsicht in die Krankenunterlagen nehmen.
Dafür benötigen wir von Ihnen eine
Schweigepflichtentbindungserklärung aller Sie in der Angelegenheit
behandelnden Ärzte. Erst dann kann entschieden werden ob eine
Schadenersatzklage Aussicht auf Erfolg hat.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular zur Übermittlung zunächst folgender Informationen zur Vorbereitung einer Kündigungs-schutzklage:
- Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift und Ihre
Teledaten (für evtl. erforderliche kurzfristige Rückfragen),
Geburtsdatum,
- Vollständige Auflistung Ihrer Krankengeschichte in zeitlicher Abfolge mit denen Sie behandelnden Ärzte,
- Zeitpunkt des von Ihnen vermuteten Behandlungsfehlers,
- Teilen Sie mit, ob Sie bezüglich der eingetretenen
Beeinträchtigung von Seiten des Arztes vor der Durchführung
der Behandlung über Risiken der Behandlung belehrt worden sind.
Wann hat diese Belehrung stattgefunden,
- Name Ihrer Rechtsschutzversicherung mit Versicherungs-nummer, sofern Sie für diesen Bereich rechtsschutz-versichert sind.
Eine
Vollmacht sowie die
Schweigepflichtentbindungserklärung,
die Sie hier zum download erhalten, zur außergerichtlichen
Prüfung und evtl. Einreichung der Schadenersatzklage, senden Sie
bitte unterzeichnet im Original an
Kanzlei Martin Bock, Wolfsanger Str. 100, 34125
Kassel