
Das öffentliche Baurecht umfasst alle Vorschriften von baulichen Anlagen, ihre Errichtung, Nutzung, Änderung, Beseitigung und ihre notwendige Beschaffenheit sowie die Ordnung, Förderung und Grenzen der baulichen Nutzung des Bodens.
Das private Baurecht regelt dagegen die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen
Ferner regelt das private Baurecht den Ausgleich der privaten Nachbarinteressen im Zusammenhang mit der Bauausführung. Dazu gehören auch die Nachbarrechtsgesetze der Länder.
Das heutige Baurecht besitzt eine hohe Regelungsdichte und erfordert ein hohes Maß an Know-How. Daneben muss der beratende Anwalt jedoch auch ein hohes Maß an technischem Verständnis zeigen, um die sehr spezifisch technischen Besonderheiten bei der Findung von rechtlichen Lösungen berücksichtigen zu können.
Aber selbstverständlich vertreten wir auch ständig Handwerker, die um ihren verdienten Werklohn geprellt werden sollen.