
Die Prozesskostenhilfe ist für jede Art von Verfahren (Rechtsstreit, Zwangsvollstreckung) zu gewähren und kann jederzeit, meist kostenlos, bei Gericht beantragt werden. Wird sie genehmigt, übernimmt der Staat alle Kosten des jeweiligen Verfahrens.
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn:
Wann kann ich die Kosten der Prozessführung nicht auf-bringen?
Ab einem ungefähren Richtwert ( www.pkh-fix.de) von 2.000 € brutto Familieneinkommen ist eine PKH Berechtigung gegeben. Aber auch bis zu einem Einkommen von ca. 2.300 € kann PKH mit einer kleinen Ratenzahlung an das Gericht noch gewährt werden. Es müssen alle relevanten Einkünfte angegeben werden. Dafür bestehen Vordrucke, die in den Gerichten ausliegen oder gegebenenfalls bei uns erhältlich sind.
Wann hat eine Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg?
Wenn nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg wahrscheinlicher ist, als ein Scheitern.
Ist die Beratung in Verfahren mit PKH von minderer Qualität?
Selbstverständlich nein.
Gibt es PKH auch im Strafrecht?
Ja, nur heißt es hier „Beiordnung“ und wird gewährt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist oder das Verfahren ganz besonders schwierig ist. Im Übrigen ist PKH immer dann möglich, wenn es auf dieser Internetseite besonders ausgeschrieben wurde.
Was passiert, wenn mein PKH Antrag NICHT gewährt wird?